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Zeitgemässe Video- und Online-Identifizierung

Die SPA begrüsst es, dass das FINMA-Rundschreiben 2016/7 Video- und Online-Identifizierung zeitnah an den technologischen Fortschritt und an die Anforderungen der Branche angepasst werden soll. Allerdings gilt es dabei auch zu beachten, dass einerseits in den vergangenen zwei Jahren noch keine umfassenden Erfahrungen mit dem neuen Rundschreiben gesammelt werden konnten und dass andererseits der technische Wandel mit grossen Schritten weiter voranschreitet. Es besteht daher das Risiko, dass auch das teilrevidierte Rundschreiben schon bald wieder angepasst werden muss. Solch kurze Änderungszyklen bieten die Chancen, dass die Regulierung nah an den tatsächlichen Entwicklungen dran ist. Sie beinhalten aber auch Risiken bzw. sind anforderungsreich für die Finanzintermediäre. So müssen in kurzen Abständen Prozesse angepasst bzw. neu gestaltet werden, neue Informatiklösungen bereitgestellt oder Mitarbeitende geschult werden. Das erhöht einerseits das Risiko von Fehlern und ist andererseits stets mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Um den Nachteilen von kurzen Änderungszyklen bei Rundschreiben entgegenzuwirken, sollte generell das Prinzip verfolgt werden, dass bei Teilrevisionen bisherige Lösungen (sofern sie nicht völlig unhaltbar geworden sind) beibehalten und dass zusätzlich – dem technologischen Fortschritt entsprechend – neue Lösungen angeboten werden.

Keine unnötige Einschränkung der Risikoentscheide der Finanzintermediäre
Die SPA begrüsst es, dass mit der aktuellen Teilrevision die Möglichkeit geschaffen wird, den Identifizierungsvorgang auch dann fortsetzen zu können, wenn Hinweise auf erhöhte Risiken vorliegen. Positiv würdigt sie weiter, dass bei der Online-Identifizierung im Rahmen der Echtheitsprüfung eine Überweisung nicht mehr zwingend durch eine in der Schweiz domizilierte Bank vorgenommen werden muss.
Andere in Aussicht genommene Änderungen des Rundschreibens führen dagegen nicht zu Verbesserungen bzw. schränken die Risikoentscheide von Finanzintermediären teilweise unnötig ein. Die SPA unterbreitet der FINMA daher folgende Anliegen:

  • Von der starren Anforderung, dass bei jeder einzelnen Prüfung der Echtheit eines Identifizierungsdokuments eine Ausweisdatenbank konsultiert werden muss, ist abzusehen. Es soll eine Formulierung gewählt werden, welche dem Finanzdienstleister mehr Flexibilität gewährt, anhand welcher Referenzen er die Echtheit des Identifizierungsdokuments risikobasiert überprüfen will.
  • Die bisherige Konzeption, wonach zur Identitätsprüfung nicht nur eine einzige Methode zur Verfügung steht, sondern auch „ähnliche Methoden“ als genügend bzw. zulässig angesehen werden, ist beizubehalten.
  • Die Anforderung, wonach der Finanzintermediär die Echtheit des Identifizierungsdokuments anhand von mindestens drei zufällig ausgewählten optischen Sicherheitsmerkmalen beurteilt, soweit sich diese auf einem Standbild überprüfen lassen, ist zu präzisieren. Insbesondere ist das Vorgehen für den Fall zu regeln, dass das Standbild eine Überprüfung von drei Sicherheitsmerkmalen nicht zulässt.
  • Auf das Erfordernis, dass die Online-Identifizierung durch geschulte Mitarbeitende des Finanzintermediärs zu erfolgen habe, ist zu verzichten. Diese Auflage schliesst im Bereich der Online-Identifizierung die Möglichkeit der end-to-end systemautomatischen Identifizierung, wie sie bereits heute technisch möglich ist, aus.

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