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Überschiessender Entwurf zur neuen Datenschutzverordnung

Am 25. September 2O2O hat das Eidgenössische Parlament die Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes verabschiedet. Dieses beinhaltet im Wesentlichen die hohen internationalen Standards im Datenschutz. Damit wird u.a. die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht (DSGVO) sichergestellt. Auf unnötige bzw. unverhältnismässige Swiss Finishs wurde im neuen Gesetz weitgehend verzichtet.
Der neue Erlass bedarf adäquater Ausführungsbestimmungen. Diesbezüglich hat der Bundesrat am 23. Juni 2021 die Vernehmlassung zum Entwurf der umfassend angepassten Datenschutzverordnung eröffnet. Die Swiss Payment Association (SPA) steht dem Entwurf kritisch gegenüber. Dies ganz besonders deshalb, weil er in zahlreichen Bereichen über das Gesetz hinausgeht bzw. ohne gesetzliche Grundlagen zusätzliche Regelungen trifft und so einen unverhältnismässigen Swiss Finish vornimmt. Der Verordnungsgeber betätigt sich damit ausserhalb dessen, wozu er legitimiert ist.
Die SPA ist der klaren Auffassung, dass die Verordnung redimensioniert werden muss und sich allein auf die Konkretisierungen des Gesetzes zu beschränken hat. Die einzelnen kritisch beurteilten Verordnungsbestimmungen können der SPA-Stellungnahme zum Entwurf der neuen Datenschutzverordnung entnommen werden.

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