Der Konsument darf bedenkenlos die Kreditkarte nutzen!

 

Die Kosten einer Kreditkartenzahlung für den Händler ergeben sich aus der Händlerkommission. Diese wird in der Regel in Promillen/Prozenten auf dem Transaktionsbetrag erhoben und setzt sich zusammen aus der Interchange Fee (kommt dem Issuer zugute) und der Gebühr der Händlerbetreuung (kommt dem Acquirer zugute).

Die Interchange Fee (Interbankenentgelt) dient als notwendiges finanzielles Ausgleichsinstrument im Vier-Parteiensystem des Kreditkartennetzwerks. Sie ermöglicht eine sachgerechte Kosten-/Nutzenverteilung unter allen am Kreditkartensystem Beteiligten (Karteninhaber, Issuer, Acquirer und Händler) und trägt insbesondere dazu bei, dass ein Issuer überhaupt Karten herausgibt und deren Einsatz fördert.

Die Interchange Fee wird vom Acquirer via Kreditkartennetzwerk an den Issuer bezahlt. Für inländische Transaktionen (Bezahlung mit einer in der Schweiz herausgegebenen Kreditkarte bei einem Schweizer Händler) werden die Interchange Fees in der Schweiz seit 2017/2018 durch Mastercard und durch Visa unilateral selbst festgelegt (zuvor waren sie multilateral zwischen Issuern und Acquirern ausgehandelt worden). Die Interchange Fees für grenzüberschreitende Transaktionen (Einsatz einer ausländischen Karte in der Schweiz oder einer Schweizer Karte im Ausland) werden seit jeher direkt durch die Kreditkartennetzwerke (MasterCard und Visa) bestimmt. Die Interchange Fees werden jeweils als Promille-/Prozentsatz des Transaktionsbetrags (für inländische Transaktionen in der Grössenordnung von Promillen) festgelegt und variieren u.a. nach Branche, Art der Transaktion, Sicherheitsstandard oder geographischer Region.

Für die inländischen Transaktionen wurde 2014 in einer einvernehmlichen Regelung zwischen der Kreditkartenbranche und der Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) vereinbart, dass die durchschnittliche Interchange Fee per August 2017 auf 0.44% (bzw. 4.4‰) gesenkt wird. Im Durchschnitt kostet damit eine inländische Kreditkartenzahlung den Händler nicht mehr als eine Barzahlung (Feststellung der WEKO), weist gegenüber derselben aber zahlreiche Vorteile auf.

Der Konsument darf also bedenkenlos die Kreditkarte nutzen! Dies erst Recht, wenn man sich bewusst ist, dass der Schweizer Handel mit der Reduktion der Interchange Fees für inländische Transaktionen – verglichen mit der Situation vor 2015 – um jährlich CHF 50 – 60 Mio. entlastet wurde (Berechnungen der Schweizer Wettbewerbskommission vom Dezember 2014).

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