Interbankenentgelt (Interchange Fee)

 

Das Interbankenentgelt (Interchange Fee) existiert nur im Vier-Parteien-System und wird vom Acquirer an den Issuer bezahlt.

Für inländische Transaktionen (Bezahlung mit einer in der Schweiz herausgegebenen Kreditkarte bei einem Schweizer Händler) werden die Interchange Fees in der Schweiz seit 2017/2018 durch Mastercard und durch Visa unilateral selbst festgelegt (zuvor waren sie multilateral zwischen Issuern und Acquirern ausgehandelt worden). Aufgrund einer einvernehmlichen Regelung zwischen der Schweizer Kreditkartenbranche und der Wettbewerbskommission (WEKO) beträgt die durchschnittliche Interchange Fee für inländische Transaktionen seit August 2017 lediglich noch 0.44% des Transaktionsbetrags. Die Interchange Fees für grenzüberschreitende Transaktionen (Einsatz einer ausländischen Karte in der Schweiz oder einer Schweizer Karte im Ausland) bestimmen ebenfalls die Kreditkartennetzwerke (Card Schemes wie Mastercard oder Visa). Festgelegt werden die Fees als Promille- oder Prozentsatz des Transaktionsbetrags. Sie variieren u.a. nach Branche, Art der Transaktion, Sicherheitsstandard oder geografischer Region.

Der Issuer deckt mit der Interchange Fee einen Teil seiner Kosten ab für

  • die Kundengewinnung und -betreuung: u.a. Prüfung der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit, Produktion/Ausstellung/Erneuerung der Karte, Führen des Kartenkontos, Betrieb des Kundendiensts.
  • die Transaktionsabwicklung: u.a. Autorisierung der Zahlung, Bekämpfung von Geldwäscherei, Vergütung des Kaufbetrags an den Acquirer, Fremdwährungsumrechnung, Rechnungsstellung an den Karteninhaber.
  • die Betrugsbekämpfung und die Betrugsfolgen: u.a. Überwachung der Kartentransaktionen, Betrieb von Sicherheitsmodulen, Rückvergütungen aufgrund missbräuchlicher Belastungen des Karteninhabers bzw. Vergütungen an den Handel bei betrügerischen Waren- oder Dienstleistungsbezügen (aufgrund der Zahlungsgarantie des Issuers gegenüber dem Händler).
  • Zahlungsausfälle bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Karteninhabers (aufgrund der Zahlungsgarantie gegenüber dem Händler muss der Issuer diesem den Kaufpreis dennoch vergüten).
  • die Vorfinanzierung des Transaktionsbetrags (Zahlung an den Acquirer) bis zur Begleichung der Monatsrechnung durch den Karteninhaber.
  • die Entwicklung und Markteinführung von Produktinnovationen.
  • die vom Kreditkartennetzwerk erhaltene Lizenz.

Die Interchange Fee dient im Vier-Parteien-System als notwendiges Ausgleichsinstrument. Sie ermöglicht eine sachgerechte Kosten-/Nutzenverteilung unter allen Beteiligten (Karteninhaber, Issuer, Acquirer und Händler) und trägt dazu bei, dass ein Issuer überhaupt Karten herausgibt bzw. seine Karteninhaber zu deren Nutzung motiviert. Denn nur ein Markt mit Ertragsaussichten ist ein attraktiver Markt, in den sich Unternehmen hineinbegeben und in den sie investieren. Von zentraler Bedeutung für das Funktionieren des Kreditkartensystems ist dabei, dass die Interchange Fee (Prozent- bzw. Promillesatz des Transaktionsbetrags) ausgewogen – das heisst weder zu hoch, noch zu tief – festgelegt wird.

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