Der Karteninhaber, der einen Einkauf via Kreditkarte getätigt hat, entrichtet den Kaufpreis an den Issuer, der ihn – i.d.R. bereits vorab – via Card Scheme und Acquirer an den Verkäufer (Händler, Dienstleister) vergütet hat.
Weiter kommt der Karteninhaber – analog dem Händler, der via Acquirer die Interchange Fee entrichtet – für einen Teil der beim Issuer anfallenden Kosten auf: Er bezahlt zum Beispiel eine Jahresgebühr für seine Karte, Zuschläge für Fremdwährungstransaktionen, Gebühren für Bargeldbezüge, Gebühren für Papierrechnungen oder Zinsen für Rechnungsbeträge, die er in mehreren Raten begleicht oder mit denen er im Verzug ist. Kunden mit Umsätzen ab einer gewissen Höhe erhalten oft einen (teilweisen) Erlass der Kartengebühren (automatisch oder über gesammelte Bonuspunkte). Keine Jahresgebühr wird i.d.R. für Kreditkartentypen erhoben, die keine oder praktisch keine Zusatzleistungen enthalten (No-Frills-Karten) und für Co-Branding-Karten. Bei letzteren geht ein Issuer eine spezielle Partnerschaft mit einer renommierten Marke ein.
Der Issuer deckt mit den Kartengebühren – analog zur Interchange Fee (für detailliertere Informationen siehe dort) – einen Teil der Kosten, die bei der Erfüllung seiner Aufgaben anfallen.