Die Swiss Payment Association erachtet das in Rz 39 und 44.3 der Revisionsvorlage neu vorgesehene Erfordernis einer Wohnsitzprüfung bei der Online-Identifizierung mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) und bei der neuen Online-Identifizierung mittels eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) als unangemessen. Dies sowohl unter Sicherheits- bzw. Risikoaspekten als auch unter gesetzestechnischen und kompetenzmässigen Gesichtspunkten. Das unsachgemässe Erfordernis behindert die Digitalisierung der Prozesse und damit die die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Eine Datenerhebung (vorliegend die Wohnsitzprüfung), die über das zur Zweckerreichung erforderliche Ausmass hinausgeht, ist zudem datenschutzrechtlich nicht zulässig.
Gemäss Entwurf der Revisionsvorlage ist die «Online-Identifizierung mittels elektronischem Identitätsnachweis (E-ID)» Teil des Kapitels «IV. Online-Identifizierung». In dessen Titeln «A.» und «B.» wird jeweils erwähnt, mit welcher Art von Ausweiskopie die jeweilige Variante der Online-Identifizierung gleichgestellt wird. Ein solcher Hinweis fehlt beim neuen Titel «C. Online-Identifizierung mittels elektronischem Identitätsnachweis (E-ID)». Die Swiss Payment Association schlägt vor, auch unter dem neuen Titel «C.» einen solchen Hinweis einzufügen.