Dank dem sogenannten Chargeback-Verfahren ist der Karteninhaber bestens geschützt.
Bei Problemen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung oder der Belastung eines Händlers – z.B. bei einer Fehlbelastung, bei unerlaubten Zuschlägen fürs Bezahlen mit Kreditkarte (Surcharging) oder bei nicht gelieferter oder gefälschter Ware – hat der Karteninhaber das Recht, die ungerechtfertigte Belastung bei seinem Issuer zu beanstanden und die entsprechende Rückerstattung einzufordern.
Der Kreditkarteninhaber ist damit bestens geschützt. Die meisten Issuer stellen Formulare für das sogenannte Chargeback-Verfahren auf ihren Websites zur Verfügung. Vereinzelt sehen sie die telefonische oder mailmässige Kontaktaufnahme vor.
Die nachfolgenden Links führen zu den entsprechenden Formularen bzw. zu den Kontaktdaten der zuständigen Stellen: