Aktuelles:

Ablehnung der SchKG-Revisionsvorlage (neue Sanierungsmöglichkeiten für verschuldete Personen)

Der Bundesrat hat einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in die Vernehmlassung gegeben. Die anvisierte Gesetzesrevision geht auf die Motion 18.3510 | Hêche und die Motion 18.3683 | Flach zurück, mit denen der Bundesrat beauftragt worden war, eine Vorlage für ein Sanierungsverfahren für Privatpersonen vorzulegen. Der Vorentwurf sieht die Schaffung zweier neuer Verfahren vor, nämlich die Schaffung eines vereinfachten Nachlassverfahrens für Schuldner, die nicht der Konkursbetreibung unterliegen, und die Schaffung eines Konkursverfahren für natürliche Personen in Form eines Sanierungsverfahrens.

Die Swiss Payment Association (SPA) lehnt den unterbreiteten Vorentwurf ab. Die Beweggründe dafür legt die SPA in ihrer Vernehmlassungseingabe detailliert dar. Im Zentrum steht, dass der Vorentwurf deutlich über die parlamentarischen Aufträge an den Bundesrat hinausgeht und dass er nicht genügend ausgewogen ist bzw. den berechtigten Gläubigerinteressen nicht im erforderlichen Ausmass Rechnung trägt. Aus Sicht der SPA sind daher substanzielle Verbesserungen am Vorentwurf erforderlich, welche mit der eingereichten Vernehmlassungseingabe vorgeschlagen werden.

Adresse

Geschäftsstelle
Swiss Payment Association

Ohmstrasse 11
8050 Zürich

Kontakt

Dr. Thomas Hodel
Geschäftsführer
Telefon: +41 58 426 25 55
E-Mail: office@swiss-p-a.ch

© 2024 Swiss Payment Association — Website by SteckDesign