Werbekonvention: Verantwortungsvolle Bewerbung der Kreditoption

 

Die bedeutendsten Schweizer Herausgeberinnen von Kreditkarten und von Kundenkarten mit Kreditoption sind Mitglieder der Werbekonvention. Sie bekennen sich dazu, die Kreditoption von Zahlungskarten verantwortungsvoll zu bewerben. Ziel ist es, dass Konsumenten beim bargeldlosen Erwerb von Waren und Dienstleistungen die Kreditoption vernünftig nutzen und sich so vor Überschuldung schützen. Unter diesen Gesichtspunkten beschreibt die Konvention anhand von Grundsätzen und Beispielen, welche Werbemethoden zu unterlassen sind. Verstösse dagegen können sanktioniert werden.
Weiter wollen die Konventionsmitglieder die Konsumenten für die Risiken bei Konsumkrediten sensibilisieren und auf eine verantwortungsbewusste Kreditaufnahme hinwirken. Dazu dienen unter anderem die nachfolgenden Informationen.

Schicksalsschläge können die Tragbarkeit von Konsumkrediten reduzieren
Unvorhergesehene gravierende Ereignisse wie Arbeitsplatzverlust, Unfall, Krankheit, Scheidung oder der Verlust des Lebenspartners/der Lebenspartnerin können aufgrund eines reduzierten Einkommens oder erhöhter Ausgaben zu einer Verminderung der Zahlungsfähigkeit führen. Dieses Risiko können Kreditnehmende im Voraus durch gezielte Massnahmen reduzieren. Die untenstehenden Grundsätze bzw. Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Kreditaufnahme zielen unter anderem darauf ab.
Beeinträchtigt ein unvorhergesehenes Ereignis die Zahlungsfähigkeit bei Ratenzahlungen entscheidend, ist es zweckmässig, mit der kreditgewährenden Kartenherausgeberin Kontakt aufzunehmen und eine faire und tragbare Lösung zur Rückzahlung des Kredits zu suchen.
Zur Absicherung vor gewissen unvorhersehbaren Ereignissen gibt es zudem sogenannte Saldo-Versicherungen. Je nach Versicherung wird zum Beispiel bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Unfall, Invalidität oder im Todesfall der offene Saldo (i.d.R. bis zu einem bestimmten Maximalbetrag) beglichen.

Grundsätze bzw. Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Kreditaufnahme
Die im Schweizer Konsumkreditgesetz (KKG) statuierte Kreditfähigkeitsprüfung und die darauf basierende Kreditkartenlimite sind wirkungsvolle Instrumente, um einer allfälligen Überschuldung der Kreditnehmenden vorzubeugen. Unter anderem mit diesen Instrumenten nehmen die bedeutenden Schweizer Herausgeberinnen von Kreditkarten und von Kundenkarten mit Kreditoption ihre Verantwortung im Vorbeugen gegen die Überschuldung von Karteninhabern engagiert wahr. In der Regel stellen sie zudem den Karteninhabenden in ihren Apps oder im Web auch nützliche Instrumente wie Ausgaben-Übersichten oder eine Anzeige, wie weit die Limite ausgeschöpft ist, zur Verfügung. Bei Zahlungsschwierigkeiten streben sie zudem lösungsorientierte Abzahlungsvereinbarungen an.
Genauso wichtig ist aber auch der verantwortungsbewusste Umgang der Karteninhabenden mit der Kreditoption. Dazu gehört die Beachtung folgender Grundsätze bzw. Empfehlungen:

  • Sicherstellung eines fundierten Überblicks über die eigenen Einnahmen und Ausgaben. Zum Beispiel Erstellen eines individuellen Monatsbudgets mit allen regelmässig (z.B. für Wohnen, Steuern, Versicherungen, Haushalt, Gesundheit, Telekommunikation, Verkehr, Freizeit/Ferien etc.) und sporadisch (z.B. Anschaffungen) anfallenden Ausgaben sowie mit einer monatlichen Rückstellung für Unerwartetes (z.B. Zahnarzt, grosse Reparaturen etc.). So ergibt sich das frei verfügbare Einkommen;
  • Bezahlung wiederkehrender Ausgaben (z.B. Krankenkassenprämien, Mietzins, Stromrechnungen oder Telekommunikationsausgaben) über Daueraufträge oder im Lastschriftverfahren;
  • Tätigung neuer grösserer und insbesondere wiederkehrender Ausgaben (z.B. für Abonnemente) nur dann, wenn es die eigenen finanziellen Möglichkeiten (insbesondere das frei verfügbare Einkommen) zulassen. Keine grösseren Einkäufe/Ausgaben ohne vorherige kritische Prüfung der eigenen finanziellen Situation;
  • Nutzung der Kreditoption nur in dem Ausmass, als den monatlichen Rückzahlungsverpflichtungen problemlos (ohne Ausreizen des eigenen finanziellen Spielraums) nachgekommen werden kann;
  • Nutzung der von den Kartenherausgeberinnen via App oder Web zur Verfügung gestellten Instrumente zur Überwachung der Ausgaben bzw. der Limitenausschöpfung;
  • Kontaktaufnahme mit der Herausgeberin der Zahlkarte, wenn eine Herabsetzung der Kreditkartenlimite zum Schutz vor dem eigenen Ausgabenverhalten angezeigt ist;
  • Kontaktaufnahme mit der Herausgeberin der Zahlkarte, wenn sich das eigene Einkommen oder das Vermögen entscheidend vermindert haben oder sich die zu tragenden Kosten bedeutend erhöht haben.

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