Vorbeugen gegen Überschuldung

 

Vorbeugen der Kreditkartenherausgeber gegen Überschuldung

Als Anbieterin sicherer, zuverlässiger und in der Anwendung an der Front einfacher Bezahlprozesse leistet die Kreditkartenbranche einen volkswirtschaftlich wichtigen Beitrag an den Privatkonsum. Gleichzeitig nehmen die Kreditkartenherausgeber ihre Verantwortung im Vorbeugen gegen die Überschuldung von Karteninhabern fundiert wahr.

Sie tun dies, indem sie insbesondere

  • bei jedem Kreditkartenantrag die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit des Antragstellers prüfen (Bonitätsprüfung);
  • den Kreditrahmen (Kartenlimite) so ansetzen, dass er den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Konsumenten Rechnung trägt;
  • die Kreditoption (Teilzahlungsoption = Ratenzahlung des Monatsrechnungsbetrags) nicht aggressiv bewerben;
  • die unter das strenge Konsumkreditgesetz (KKG) fallenden Überziehungskredite bzw. Kreditkartenverpflichtungen in Übereinstimmung mit den anwendbaren rechtlichen Bestimmungen der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) melden.

Die Kreditkartenbranche leistet damit einen aktiven Beitrag zur Vermeidung der Überschuldung von Karteninhabern – dies in deren Interesse sowie in ihrem eigenen (siehe dazu auch: Konvention betreffend Werbebeschränkungen und Prävention bei Zahlungskarten/Bezahl-Apps mit Kreditoption, die unter das Bundesgesetz über den Konsumkredit fallen / Werbekonvention).

Vorbeugen der Kreditkarteninhaber gegen Überschuldung

Auch der verantwortungsbewusste Umgang des Karteninhabers mit der Kreditoption der Kreditkarte (= Ratenzahlung des Saldos) beugt Überschuldung vor. Dazu gehören insbesondere

  • der fundierte Überblick über die eigenen Einnahmen und Ausgaben – zum Beispiel mittels eines individuellen Monatsbudgets mit allen regelmässig und sporadisch anfallenden Ausgaben sowie einer monatlichen Rückstellung für Unerwartetes. So ergibt sich das frei verfügbare Einkommen;
  • die Bezahlung wiederkehrender Ausgaben (z.B. Krankenkassenprämie, Mietzins oder Telekommunikationsausgaben) über Daueraufträge oder im Lastschriftverfahren;
  • das Tätigen neuer grösserer und insbesondere wiederkehrender Ausgaben (z.B. für Abonnemente) nur dann, wenn es die eigenen finanziellen Möglichkeiten zulassen;
  • die Nutzung der Kreditoption nur in dem Ausmass, als den monatlichen Rückzahlungsverpflichtungen problemlos nachgekommen werden kann.

Zu bedenken ist auch, dass unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitsplatzverlust, Unfall, Krankheit oder Scheidung zu einer ungünstigen Veränderung des Verhältnisses zwischen Einkommen und Ausgaben und zu einer Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit führen können.

Verschiedene Kreditkartenherausgeber bieten zur Absicherung vor gewissen unvorhersehbaren Ereignissen sogenannte Saldo-Versicherungen an. Je nach Versicherung wird zum Beispiel bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Unfall, Invalidität oder im Todesfall der offene Saldo (i.d.R. bis zu einem bestimmten Maximalbetrag) beglichen.

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