Das Schweizer Konsumkreditgesetz (KKG) ist das strengste seiner Art in Europa. Die darin statuierte Kreditfähigkeitsprüfung und die darauf basierende Kreditkartenlimite sind wirkungsvolle Instrumente, um einer allfälligen Überschuldung des Kreditnehmers vorzubeugen.
Zudem widerspricht es dem Interesse des Kreditgebers, Kredite an Personen mit hohem Überschuldungsrisiko zu gewähren. Schliesslich will der Kreditgeber seinen Kredit nicht verlieren. Entsprechend sorgfältig eröffnet und betreibt der Issuer die Geschäftsbeziehung mit dem Karteninhaber.
Überschuldungsprobleme werden vor allem durch nicht vorhersehbare gravierende Änderungen der Lebensumstände wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Scheidung bzw. Verlust des/r Lebenspartners/-partnerin oder Suchtverhalten hervorgerufen – also nicht primär durch unangemessenes Konsumverhalten bzw. nicht durch Kreditkarten.