Schutz vor Kreditkartenbetrug

 

Die Kreditkartensysteme werden in Echtzeit mit regelbasierten Risikoabwägungen überwacht. Eine betrügerische Autorisierungsanfrage lässt sich so in Bruchteilen von Sekunden von einer legitimen Transaktion unterscheiden.

Erkennt das System Unregelmässigkeiten, lehnt es die Transaktion unmittelbar ab. Dazu arbeiten im Hintergrund High-Performance-Systeme, die mit hochkomplexen Analytikverfahren neue Zusammenhänge erkennen und entsprechende Autorisierungsregeln definieren.

Die Betrugsbekämpfung findet aber nicht nur unmittelbar im Moment einer Transaktionsabwicklung statt. Sie erfolgt auch nachgelagert. Beispielsweise nehmen Kartenherausgeber bei atypischen Transaktionen Kontakt mit dem Karteninhaber auf und klären ab, ob die Karte noch immer in dessen Besitz ist bzw. ob er die atypische Transaktion wirklich getätigt hat.

Sollte es trotz aller Betrugsbekämpfungsanstrengungen zu einem Betrug – das heisst einer nicht vom Karteninhaber initiierten Transaktion – kommen, ist der Karteninhaber bestens geschützt: Dank des Missbrauchsschutzes übernimmt der Kartenherausgeber den Schaden, sofern der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Der Missbrauchsschutz greift auch, wenn der Karteninhaber die Transaktion zwar ausgelöst hat, jedoch Probleme im Zusammenhang mit der Leistungserbringung oder der Belastung durch den Händler auftreten – z.B. bei einer Falschbelastung, bei unerlaubten Zuschlägen fürs Bezahlen mit der Kreditkarte (Surcharging) oder bei nicht gelieferter oder gefälschter Ware. Der Karteninhaber hat dann das Recht, die ungerechtfertigte Belastung bei seinem Issuer zu beanstanden und die entsprechende Rückerstattung einzufordern (Chargeback-Verfahren).

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