Beitrag der Karteninhaber zur Sicherheit

 

Der sorgfältige Umgang des Karteninhabers mit der Kreditkarte trägt wesentlich zur Sicherheit bei.

Wichtig sind dabei insbesondere folgende Punkte:

  • Die Kreditkarte vor dem Zugriff Dritter schützen.
  • Den PIN-Code niemals in schriftlicher Form auf sich tragen, unverschlossen herumliegen lassen oder einer Drittperson zugänglich machen.
  • PIN-Code und allfällige Passwörter ohne Bezug zu den eigenen Daten (Geburtstag, Autonummer, Postleizahl etc.) kreieren.
  • Sich beim Bezahlen oder Geldabheben nicht ablenken bzw. helfen lassen.
  • Regelmässig überprüfen, ob die Kreditkarte noch vorhanden ist.
  • Bei Verlust die Kreditkarte beim Issuer sofort sperren lassen und einen Diebstahl unmittelbar bei der örtlichen Polizei anzeigen.
  • Transaktionsbelege aufbewahren und die Monatsrechnungen umgehend nach Erhalt prüfen. Unstimmigkeiten sofort dem Issuer melden.
  • Eine neue Karte sofort nach Erhalt unterschreiben. Die abgelaufene Karte entzweischneiden und dabei Magnetstreifen und Chip durchtrennen.
  • Die persönlichen Zugangsdaten zu Online-Portalen geheim halten.

Beachtet der Karteninhaber die Sorgfaltspflichten, schützt ihn sein Issuer vor Betrug: Wird sein Kartenkonto missbräuchlich belastet, kommt der Issuer für Schäden auf. Bei Bar- oder Bankzahlung gibt es diese Leistung bzw. diese Sicherheit nicht!

Adresse

Geschäftsstelle
Swiss Payment Association

Ohmstrasse 11
8050 Zürich

Kontakt

Dr. Thomas Hodel
Geschäftsführer
Telefon: +41 58 426 25 55
E-Mail: office@swiss-p-a.ch

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